Offiziell hat sich die Stimmung gewandelt: Im Umfragen sprechen sich immer mehr Menschen gegen die Silvesterknallerei aus. Kracher und Raketen sind im stationären Handel kaum noch zu finden, es bleiben aber noch genügend Waffengeschäfte und Fachhändler in Straßenständen oder Verkaufscontainern übrig. Und allen Sicherheitswarnungen zum Trotz bringt die Zündelei zum Jahreswechsel jedes Jahr Scherverletzte mit sich.
Hier finden Sie Erste-Hilfe-Tipps des Roten Kreuzes.

Grundsätzlich muss man wissen: Es gibt bei Feuerwerkskörpern bzw. Silvesterknallern je nach Gefährlichkeit unterschiedliche Altersbeschränkungen und sonstige Voraussetzungen, die für ihren Besitz, ihre Verwendung und ihre Überlassung erfüllt sein müssen. Feuerwerkskörper/Silvesterknaller werden in vier Kategorien F1, F2, F3, F4 unterteilt, für die jeweils festgelegt ist, wie alt, Verwenderinnen und Verwender bzw. Besitzerinnen und Besitzer sein müssen, und ob sie zusätzlich über Sachkunde oder Fachkenntnis verfügen müssen. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z. B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten ist.

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Neben unsachgemäßer und leichtsinniger Verwendung gelten illegal im Ausland erworbene Pyrotechnikartikel oder Selbstlaborate laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) als besonders häufige Ursache für schwere oder gar tödliche Verletzungen. In einer repräsentativen Erhebung hat das KFV Details zur Nutzung von Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen erhoben: Der überwiegende Anteil der befragten Feuerwerksnutzenden (87 Prozent) kauft die von ihnen verwendeten pyrotechnischen Artikel selbst ein. Dennoch wissen 43 Prozent der Befragten nicht, aus welchem Produktionsland die gekauften Produkte stammen. Mehr als ein Fünftel (22 Prozent) der Feuerwerksnutzenden war sich zudem unsicher, ob die erworbenen Artikel in Österreich überhaupt erlaubt sind. Drei Prozent der Feuerwerksbegeisterten geben an, Feuerwerkskörper auch im Ausland zu kaufen – 86 Prozent von ihnen geben günstigere Preise als Motiv an, 37 Prozent erhoffen sich "bessere Effekte".

Diese vermeintlichen Vorteile können jedoch sehr schnell ins Gegenteil umschlagen, denn: "Der Eigenimport von Feuerwerkskörpern kann nicht nur nach dem Pyrotechnikgesetz illegal sein, sondern birgt aufgrund möglicher Verarbeitungsmängel auch ein unkalkulierbares Risiko", warnt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV.

Jeder Zwanzigste bastelt selbst

Obwohl die Pyrotechnik ein Gebiet ist, das großes Wissen und Fachkenntnis erfordert, gibt immerhin jeder zwanzigste Befragte an, selbst schon Feuerwerkskörper zusammengebaut zu haben, oder anderen dabei zur Hand gegangen zu sein. 42 Prozent der Befragten lesen vor der Zündung nicht die beiliegenden Anleitungen. Drei von zehn Personen geben zudem an, über kein Wissen in Bezug auf die verschiedenen Feuerwerkskörperklassen und deren Vorschriften für die Verwendung zu verfügen. Angesichts dessen verwundert der hohe Anteil der von Feuerwerksnutzenden berichteten Beinaheunfälle (13 Prozent) und Unfälle (6 Prozent) nicht. Hauptursachen dieser Gefährdungssituationen waren zumeist Feuerwerkskörper, die unkontrolliert in eine ungewünschte Richtung losgegangen sind (34 Prozent) oder ungeplant am Boden explodierten (31 Prozent). 

KFV-Sicherheitstipps für Raketenschießer

  • Kaufen Sie Feuerwerksartikel nur im Fachhandel und achten Sie auf das Vorhandensein einer deutschsprachigen Gebrauchsanweisung sowie der vorgeschriebenen Kennzeichnung. Schweizer Kracher, die einen Blitzknallsatz enthalten, dürfen seit 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht sowie seit 2016 auch nicht mehr verwendet werden.
  • Lagern Sie Raketen bis zur Silvesternacht an einem kühlen und trockenen Ort. Bewahren Sie diese niemals in der Kleidung auf.
  • Befolgen Sie immer die Gebrauchsanweisung. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und sich entweder auf dem Feuerwerksartikel oder auf der kleinsten Verpackungseinheit befinden. Nehmen Sie keine Selbstbasteleien vor!
  • Behalten Sie einen klaren Kopf – feuern Sie im alkoholisierten Zustand keine pyrotechnischen Artikel ab oder überlassen Sie das Zünden von Feuerwerken nur Silvestergästen, die einen klaren Kopf behalten haben.
  • Halten Sie immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit. Beachten Sie allfällige Verbotszonen! So ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet ganzjährig verboten.

KFV-Sicherheitstipps für Zuschauer

  • Verfolgen Sie das Geschehen sicherheitshalber nur aus größerer Entfernung.
  • Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung der Raketen auf.
  • Halten Sie Handtaschen geschlossen, achten Sie auf Kapuzen: Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden. Taschen und Kapuzen sind besonders gefährdet.
  • Schließen Sie Fenster, Balkon- und Haustüren, damit "Irrläufer" nicht in die Wohnung oder in das Haus eindringen und dort Brände verursachen können.
  • Lagern Sie in unmittelbarer Nähe des Hauses keine (leicht) brennbaren Materialien, welche durch Irrläufer entzündet werden können.
  • Brennbare Materialien auf Loggien und Balkonen sind durch Irrläufer besonders gefährdet – räumen Sie diese in der Silvesternacht weg!