Ich bin im Februar 2022 in diese Wohnung gezogen. Weshalb erhalte ich die Betriebskostenabrechnung über das gesamte Jahr 2021?
Antwort: Weil Paragraf 21 im Mietrechtsgesetz (MRG) festhält, dass die Mietpartei, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit (das ist der übernächste Zinstermin nach Legung der Abrechnung) aktuell in dieser Wohnung wohnt, auch das Abrechnungsergebnis zu tragen hat - also Guthaben oder Nachzahlung, wie der Jurist Christian Lechner von der Mietervereinigung Österreich betont.