"Sie haben vergessen, Ihre Leserschaft davon zu unterrichten, dass es allgemein untersagt ist, die Wäsche in der Wohnung zu trocknen, was immer wieder geschieht. Dadurch wird eine allfällige Schimmelbildung enorm gefördert bzw. ist von den Mietern hausgemacht", schreibt und ein Leser zu unserer Berichterstattung über Wohnungsschimmel und wie man ihn vermeiden kann. Ist das rechtlich tatsächlich gedeckt? Wir haben beim Juristen Christian Lechner von der Mietervereinigung Österreich nachgefragt.

Er sagt: "Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung ist nicht verboten und gehört zum allgemeinen Wohn-Nutzverhalten. Es versteht sich aber von selbst, dass bei der Trocknung in der Wohnung aufgrund der Luftfeuchtigkeit vermehrt gelüftet und in den Wintermonaten ausreichend geheizt werden soll. Gibt es einen eigenen Trockenraum in der Liegenschaft, sind die Mieterinnen und Mieter natürlich angehalten, diesen zu nutzen und dort die Wäsche zu trocknen." Außerdem: Bereits 2012 habe die Bundesarbeiterkammer in einer Verbandsklage das Ergebnis erreicht, dass ein Verbot des Wäschetrocknens in der Wohnung das vom Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ausgehende Gebrauchsrecht des Mieters in einem Ausmaß einschränkt, das sachlich nicht gerechtfertigt ist.