1. Wieweit muss eine Mieterin Wohnungsschimmel selbst beseitigen? Und ab wann ist der Vermieter zu informieren?
Antwort: "Sind nur rein oberflächlich kleine Ecken im Badezimmer oder der Duschtasse von Schimmel betroffen, handelt es sich mietrechtlich gesehen um keinen ernsten Schaden", erklärt der Jurist Christian Lechner, Vizepräsident der Mietervereinigung Österreich. In diesem Falle müsse also die Mietpartei den Schimmel selbst mit Mitteln aus der Apotheke oder dem Baumarkt bekämpfen. Anders ist es, wenn der Verputz und die Bausubstanz vom Schimmel betroffen sind. "Dann ist von einer ernsten Gefährdung für die Substanz des Hauses oder die Gesundheit der Bewohner auszugehen." Diese Art von Schimmel ist unverzüglich dem Vermieter zu melden.