Grundsätzlich sind Eigentümer eines Grundstücks in der Nutzung ihrer Liegenschaft nicht eingeschränkt. "Bei der Pflanzung von Sträuchern oder Bäumen in Grenznähe ist nur darauf zu achten, dass sich das Pflanzloch zur Gänze auf dem eigenen Grundstück befinden muss und dass auch die Krone eines Baumes oder die Zweige eines Strauches zum Zeitpunkt der Pflanzung nicht in das Grundstück des Nachbarn hineinragen dürfen", fasst der Leibnitzer Rechtsanwalt Jörg Grössbauer die Rechtslage zusammen. Nun hat der Nachbar unserer Leserin aber Kletterpflanzen direkt am Zaun gepflanzt. "Die ruinieren unseren Maschendrahtzaun", schreibt die Frau. Der Nachbar wolle sie aber partout nicht entfernen. "Kann man ihn rechtlich dazu zwingen?", fragt die Leserin.