Wer in der Nähe eines Gastgartens wohnt, weiß vermutlich, dass ein solcher immer wieder Lärm und mitunter auch Schmutz mit sich bringt. "Anrainerbeschwerden sind während der Gastgartensaison vorprogrammiert", erklärt Johannes Loinger von der D.A.S. Rechtsschutz AG und erklärt, welche Hilfe sich Betroffene dabei vom Gesetz erwarten dürfen.

  • Ungebührlicher Lärm: Bei ungebührlichem Lärm können Verwaltungsstrafen sowie eine Anzeige wegen Nichteinhaltung der Auflagen drohen. Lärm ist dabei Auslegungssache, dessen Beurteilung meist vom Umfang der Betriebsanlagenbewilligung abhängt. Während auch tagsüber ungebührliches Lärmen nicht gestattet ist, gelten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr verschärfte Maßstäbe. Permanentes Gläserklirren, laute Musik und Grölen sind in diesem Zeitraum tabu.

  • Geruchsbelästigung: Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch kann Geruchsbelästigung nur dann untersagt werden, wenn sie "die ortsübliche Benutzung der Wohnung wesentlich beeinträchtigt". Das kann etwa bei einer nicht zulässigen Ableitung des Küchengeruchs zutreffen. In diesem Fall ist eine Anzeige aufgrund der Betriebsanlagenbewilligung oder Nichteinhaltung der Auflagen möglich.

  • Schmutz: Diverser Schmutz des Lokals und der Gäste liegen im Einflussbereich des Lokalbetreibers. Daher muss er nicht nur für dessen Beseitigung Sorge tragen, sondern auch den Aufenthalt im Schanigarten nach Betriebsschluss verhindern – etwa durch Anketten der Möbel.

  • Ein Fall für die Polizei? Im Falle von Sachbeschädigung, Vandalismus oder ungebührlichem Lärm können Anrainer auch kurzfristig die Polizei rufen.

Tipps für das friedliche Miteinander

Gute Kommunikation bildet grundsätzlich die beste Basis, um Dauerstreit zwischen Gastwirten und Anrainern zu vermeiden. Darüber hinaus können Lokalbetreiber auch vorab folgende Maßnahmen treffen, wie man bei der D.A.S. betont:

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  • Umrüstung von Musikanlagen hinsichtlich Akustik/Lautstärke
  • Altglas- und Restmüllcontainer anderweitig platzieren
  • Aufräumarbeiten auf den Folgetag verlegen, sofern zumutbar und ungefährlich
  • Besonders laute Gäste werden vom Personal persönlich angesprochen und gegebenenfalls ermahnt
  • Drahtseile mit Kunststoffüberzug zum Sichern des Mobiliars
  • Lärm-Hinweisschilder anbringen
  • Relevante Schallschutzmaßnahmen verwenden
  • Gute Beziehung zu unmittelbaren Nachbarn aufbauen und pflegen