Gegen die SMS-Abzocke können sich Betroffene wehren. Kontrollieren Sie auf jeden Fall Ihre Handyrechnung immer genau, ob darauf Abbuchungen aufscheinen, die Sie sich nicht erklären können. Die betreffenden Dienste laufen unter Namen wie "Content Abo". Finden Sie so etwas auf Ihrer Rechnung und haben Sie davor keinen Vertrag mit einem Mehrwertdienst abgeschlossen, rät das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zu folgenden Schritten:

Handybetreiber anrufen. Rufen Sie Ihren Handybetreiber an. Dieser kann Ihnen sagen, von welcher Nummer die Mehrwert-SMS gesendet wurden. Um sich für die Zukunft abzusichern, empfiehlt es sich, Ihre eigene Nummer bei Ihrem Betreiber für Mehrwertnummern sperren zu lassen. Dies erfolgt kostenlos. Einspruch erheben. Binnen vier Wochen ab Rechnungsdatum haben Sie die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben. Schicken Sie einen schriftlichen Rechnungseinspruch mit Ihrer Unterschrift an Ihren Handybetreiber. Erklären Sie darin, gegen welche Abbuchungen Sie den Einspruch erheben. Der Betreiber sollte Ihnen den entsprechenden Betrag zurückbuchen. Verpflichtet ist er allerdings nicht dazu. Geschieht dies nicht, wenden Sie sich an den Konsumentenschutz.

Nicht einschüchtern lassen. Die Firmen, die ohne Aufforderung Mehrwert-SMS an Sie verschickt haben, senden Ihnen nach Rückbuchung des Geldes durch Ihren Handybetreiber möglicherweise ein Mahnschreiben mit einer Zahlungsaufforderung. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern, denn darauf spekulieren die Abzocker-Firmen. Zahlen Sie nichts ein - denn solange die Firmen Ihnen nicht nachweisen können, dass Sie einen Vertrag mit ihnen eingegangen sind, können Sie auch nichts von Ihnen verlangen.