In den USA wurden Warnhinweise für homöopathische Mittel bereits eingeführt - nun fordert auch der deutsche Pharmakologe Gerd Glaeske eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für homöopathische Präparate. Es müsse deutlich gemacht werden, "dass eindeutige Hinweise auf Wirksamkeit und Nutzen fehlen", sagte der Wissenschaftler von der Universität Bremen anlässlich des Homöopathie-Weltkongresses in Leipzig.
Solche Warnhinweise dienten dem Schutz von Patienten, "die Homöopathie noch immer als Alternative zur Schulmedizin anwenden". "Auch in der Schulmedizin ist nicht alles durch gute Studien belegt, was behauptet wird", sagte Glaeske. "Für die Homöopathie gibt es aber gar keine Ergebnisse aus methodisch akzeptablen Untersuchungen, die als Alternative zur Evidenz in der Schulmedizin zitiert werden können."
"Kein Beleg für Wirkung"
In den USA müssen homöopathische Arzneimittel diese Hinweise tragen: „Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg, dass dieses Produkt wirkt“. Diese Kennzeichnung müssen die Mittel tragen, wenn sie sich nicht einer strengen Wirkstoffprüfung unterziehen - von der die meisten homöopathischen Mittel ausgenommen sind.
In Deutschland, nicht in Österreich, refundieren Krankenkassen in vielen Fällen die Kosten für homöopathische Behandlungen. Kritiker lehnen dies vor allem wegen der nicht belegten Wirksamkeit ab. Vor kurzem forderte die deutsche Kassenärztliche Bundesvereinigung, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland grundsätzlich keine homöopathischen Leistungen finanzieren dürften, solange der Nutzen nicht nachgewiesen sei.
In Österreich wurde hingegen eine Bürgerinitiative gestartet, die Homöopathie zur Kassenleistung machen will.