Von dem Ärztestreik am Mittwoch in Wien, Kärnten und dem Burgenland sind nach Berechnungen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger rund 290.000 Patienten betroffen. So viele Personen haben vor einem Jahr in diesen drei Bundesländern einen Allgemeinmediziner oder einen Facharzt aufgesucht.
Konsequenzen seitens der Sozialversicherung müssen die Kassenärzte, die am Mittwoch ihre Ordinationen geschlossen halten, eher nicht befürchten. An sich würden diese Ärzte zwar eine Vertragsverletzung begehen, meinte der stellvertretende Hauptverbands-Generaldirektor, Bernhard Wurzer. Da es aber eine angekündigte Notversorgung gebe, sei damit eine Vertretung für die geschlossenen Praxen vorhanden. Von den zuständigen Trägern habe er jedenfalls bisher nichts von etwaigen Konsequenzen gehört, sagte Wurzer. Anders sieht er die Rechtslage bei Gruppenpraxen, die eine Betriebspflicht hätten.
Überprüfung via E-Card
Welche Ärzte sich an dem Streik beteiligen, kann die Sozialversicherung jedenfalls über das Stecken der E-Card überprüfen. Und für den stellvertretenden Generaldirektor ist es das gute Recht der Sozialversicherung zu schauen, ob ein Vertragspartner die Ordination geöffnet hat oder nicht.
Wenig beeindruckt ist Wurzer von der Drohung der Ärztekammer, als mögliche nächste Eskalationsstufe die Kassenverträge zu kündigen, was Oberösterreich und die Steiermark bereits angekündigt haben. Er verwies darauf, dass eine Kündigung des Gesamtvertrages erst in etwa eineinhalb Jahren wirksam werden würde, weil die Kündigung frühestens im Juli 2017 eingebracht werden könnte und dann die Schiedskommission lange Fristen habe.