Die Kärntner Ärztekammer hat beim Verfassungsgerichtshof Klage gegen Ihre Verordnung eingebracht, wonach Frauen bei der Vergabe von Kassenstellen für Gynäkologen bevorzugt werden, damit es auch in Kärnten bald und erstmals eine Gynäkologin mit Kassenstelle gibt. Sind Sie vom Vorgehen der Ärztekammer überrascht?