Als Mindestdeckung für die Angebote wurden von den Testern der AK folgende Leistungen vorgegeben: Eine Kapitalleistung für dauernde Invalidität mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, einer Leistung ab 1 Prozent Invalidität und einer maximalen Leistung von 500.000 Euro durch einen Progressionstarif von 500 Prozent der Versicherungssumme. Vorgegeben waren außerdem eine monatliche Rente von 700 Euro bei schwerer Invalidität sowie eine Deckung für Unfallkosten samt Hubschrauberbergung und eine Deckung für Unfalltod mit einer Versicherungssumme von 10.000 Euro 

Die Preisschere

Die Jahresprämien lagen für einen Büroangestellten zwischen 190,80 und 385,56 Euro beziehungsweise für einen einen Bauarbeiter zwischen 282,12 und 568,96 Euro. Die Prämien müssen für Frauen und Männer gleich sein.

Leistung bei Invalidität

Hauptleistung der privaten Unfallversicherung ist die Absicherung einer aufgrund eines Unfalls verbliebenen dauernden Invalidität. Damit können etwa die Kosten eines erforderlichen Hausumbaus,  wie etwa ein Lifteinbau, finanziert werden. Hier zeigen sich besonders große Unterschiede. So beträgt zum Beispiel die Kapitalleistung bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro im Vergleich eines Büroangestellten

  • für einen Kreuzbandriss zwischen 5.250 und 8.000 Euro
  • den Verlust des Gehörs eines Ohres zwischen 15.000 und 200.000 Euro
  • den Verlust eines Beines zwischen 155.000 und 400.000 Euro

    Der Grund dafür sind die Unterschiede in den Gliedertaxen, den Progressionen und den Abzügen für mitwirkende Vorerkrankungen. 

Was ist die Gliedertaxe?

In der Unfallversicherung wird der Invaliditätsgrad nach einem Unfall meist nach der Gliedertaxe berechnet. In dieser werden für den Verlust von Gliedmaßen, Organen oder Sinnen Prozentsätze festgelegt, die dann für die Berechnung der Funktionseinschränkung als Basis herangezogen werden. Viele Versicherungen orientieren sich dabei an den Musterbedingungen des Versicherungsverbandes. Im Vergleich gab es keinen Anbieter, dessen Prozentsatz darunter liegt.  Einige Werte liegen sogar deutlich darüber.   So beträgt der Prozentsatz der Invalidität im Vergleich etwa für den Büroangestellten bei

  • Verlust eines Beines oder eines Armes 70 oder 80 Prozent (Verband 70 Prozent)
  • Verlust des Gehörs auf einem Ohr zwischen 15 und 70 Prozent (Verband 15 Prozent)
  • Verlust der Sehkraft eines Auges zwischen 40 und 70 Prozent (Verband 35 Prozent)

Manche Versicherer bieten auch erhöhte Gliedertaxen an, manche Versicherungen sogar speziell auf bestimmte Berufsgruppen zugeschnittene Gliedertaxen (unter anderem für Handwerker, Gesundheitsberufe, Musiker oder Ärzte). Die Auswahl der Gliedertaxe beeinflusst sehr maßgeblich die Kapitalleistung für dauernde Invalidität. Entsprechend wichtig ist eine persönliche Beratung durch einen Versicherungsprofi! 

Bei den aktuell üblichen Progressionstarifen steigt die Leistung ab einem gewissen Prozentsatz besonders stark an. Dieser Anstieg beginnt im Vergleich meist bei 26 Prozent Invalidität, bei je einem Anbieter bei 20, 23 oder 50 Prozent. Wie rasch die Leistungen dann weiter ansteigen, ist auch sehr unterschiedlich geregelt.

Was gilt überhaupt als Unfall?

Ein Unfall liegt laut Versicherungsbedingungen vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Manche Versicherungen haben diesen allgemeinen Unfallbegriff um andere Ereignisse erweitert, teilweise mit Einschränkungen.

Beispiele dafür sind etwa der

  • Riss von Muskeln, Sehnen, Bändern sowie Meniskusverletzungen. Manche Versicherungen leisten hier aber nur, wenn der Riss aufgrund einer Abweichung vom geplanten Bewegungsablauf oder durch eine erhöhte Kraftanstrengung erfolgt.
  • Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen: Hier leisten manche Versicherungen gar nicht. Andere beschränken die Leistung der Höhe nach oder leisten nur unter gewissen Bedingungen (etwa nur bei nicht krankheitsbedingten Bewusstseinsstörungen).
  • Herzinfarktoder Schlaganfall als Unfallursache sind bei allen Versicherungen im Vergleich gedeckt. Vergiftungen zum Beispiel durch die Einnahme giftiger oder ätzender Stoffe oder das Einatmen von Gasen und Dämpfen: Ausgenommen sind zumeist allmähliche Schädigungen, wobei hier manche Versicherer den Zeitraum von mehreren Stunden, andere wiederum den Zeitraum von 7 Tagen noch nicht als allmählich ansehen. Herzinfarkt als Unfallfolge wird von manchen
    Versicherungen gedeckt, wenn es durch den Unfall zu einer direkten Einwirkung auf den Brustkorb gekommen ist.
  • FSME oder Borreliose durch Zeckenbiss ist bei den meisten Versicherungen gedeckt, allerdings oftmals der Höhe nach begrenzt und auf die Leistungen für dauernde Invalidität oder Unfalltod beschränkt.
  • Allergische Reaktion nach  Bienen- oder Wespenstich: Manche Versicherungen sehen hier eine - zum Teil begrenzte - Deckung vor. 

Altersdiskriminierung

Leider enthalten viele Verträge nachteilige Regelungen zulasten älterer Versicherungsnehmer: Manche Versicherer leisten nach dem 75. Lebensjahr anstelle der vereinbarten Kapitalleistung nur mehr eine Rente. Häufig ist ab dem 70. Lebensjahr eine Umstellung auf eine Seniorenversicherung mit einem Prämienaufschlag oder einer Reduktion der Versicherungssummen um 20 bis 50 Prozent vorgesehen.

Es kann aber auch zum Entfall der Progression, des Leistungsbausteins Unfallrente oder der Deckung für Unfälle durch Herzinfarkt- oder Schlaganfall kommen. Eine Versicherung im Vergleich endet sogar automatisch mit dem 80. Lebensjahr.

Derartige Regelung führten unter Umständen im Falle einer Konsumentin dazu, dass sie nach einem Unfall statt einer Kapitalzahlung von 7.664 Euro, den sie für den Einbau eines Treppenliftes benötigt hätte, nur eine monatliche Rente von 41 Euro bekam. 

Kündigung des Versicher­ers im Schadens­fall

Die Laufzeiten der Verträge liegen meist bei 10 Jahren, teilweise auch bei 3, 5 oder 9 Jahren. Alle Verträge sehen ein für Konsumenten nachteiliges Kündigungsrecht des Versicherers im Schadensfall vor. Manche Versicherungen räumen sich sogar das Recht ein, den Vertrag nach 3 Jahren vorzeitig zu beenden

Musterklage in Vorbereitung

Unter anderem zu den letzten beiden Punkten (Altersdiskriminierung und Kündigungsrechte der Versicherung) hat die Arbeiterkammer Oberösterreich eine Musterklage gegen eine private Unfallversicherung veranlasst. Mit dem Urteil erster Instanz ist in den nächsten Wochen zu rechnen.