Die Arbeiterkammer klagte Amazon wegen insgesamt zehn unzulässiger Klauseln und zwei unrechtmäßiger Geschäftspraktiken und bekam sowohl vom Handelsgericht Wien als auch letztlich vom Oberlandesgericht Wien Recht. Die Urteile sind rechtskräftig. Die Arbeiterkammer wies in der Folge öffentlich darauf hin, dass sich die Konsument­en wegen einer "unrechtmäßig vorgenommenen Erhöhung des Entgelts für Amazon Prime" beim Kundenservice von Amazon melden und die Preis­erhöhung rückfordern können. Dabei geht es um die ab dem Jahr 2017 vorgenommene Erhöhung von 49 Euro auf 69 Euro pro Jahr – insgesamt also bereits 40 Euro pro Kunden.

Die Antwort des Konzerns

Amazon erteilte seinen Kunden aber eine Abfuhr und zahlt das Geld nicht zurück. Das Unternehmen weist in seinen Antwortschreiben auf einen erweiterten Leistungs­umfang hin, durch den die Preis­erhöhung rechtlich zulässig sei. Kunden, denen das nicht passe, könnten die Prime-Mitgliedschaft jederzeit kündigen. AK-Präsidentin Renate Anderl sagt dazu: "Es kann nicht sein, dass Amazon österreichische Gerichtsurteile missachtet. Die Rechtsordnung gilt auch für internationale Konzerne! Wir bleiben dran und helfen den Konsumenten!“ Amazon werfe mit der Aktion Nebel­granaten: „Die Änderungs­klauseln sind rechtskräftig als unzulässig erklärt worden, daher haben die Kunden den Anspruch auf Rückzahlung der 40 Euro.

Was Betroffene jetzt tun können

Die Arbeiterkammer rät den Konsument­en, eine E-Mail an den Konsumenten­schutz zu schreiben: ks@akwien.at Die E-Mail an die Arbeiterkammer soll den Betreff „Preis­erhöhung Amazon“ haben. In der E-Mail an die Arbeiterkammer sollten Namen, Wohn­adresse und die E-Mail-Adresse für eine Kontakt­aufnahme angeführt sein. Die Arbeiterkammer sammelt jetzt die Beschwerden und prüft weitere rechtliche Schritte.

So argumentiert der Konzern

Amazon Deutschland ließ die Kleine Zeitung heute zu dem Fall wissen: „Wir arbeiten immer daran, ein gutes Kundenerlebnis zu bieten. Wir haben unsere Kunden über die Anpassung der Prime-Gebühr frühzeitig mit drei Monaten Vorlaufzeit informiert und wir haben die Gebühr erst nach einer Übergangsphase von zusätzlichen fünf Monaten erhöht. Die Kunden hatten jederzeit das Recht, ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen. Deshalb erachten wir die Anpassung als gerechtfertigt und rechtlich zulässig. Wie bei anderen Anbietern auch kann es bei uns von Zeit zu Zeit zu Änderungen der  Mitgliedsgebühren kommen, um einen gestiegenen Leistungsumfang des Services zu reflektieren. Der Leistungsumfang von Prime wurde in den letzten Jahren kontinuierlich und erheblich erweitert und bspw. neuer Content in Prime Video, Prime Music, Prime Reading ergänzt. Prime Kunden in Österreich profitieren von verschiedenen Prime-Vorteilen, wie zum Beispiel Premiumversand von Millionen von Artikeln, unbegrenztes Streaming von Filmen und Serien mit Prime Video sowie mehr als zwei Millionen Songs durch Prime Music und der Möglichkeit, Bücher aus dem Prime Reading Katalog zu leihen. Wir halten uns selbstverständlich an das Urteil und haben die fragliche Klausel bereits während des Verfahrens angepasst. Wir sehen daher keinen Grund für eine Rückerstattung aufgrund der Gerichtsentscheidung.“

Das sagen die Konsumentenschützer

  1. "Wenn Amazon die Preiserhöhung damit verteidigt, dass der Leistungsumfang kontinuierlich erweitert wurde und die Preiserhöhung frühzeitig angekündigt wurde und die Kunden ein Kündigungsrecht haben, muss man dazu sagen: ,Auch wenn dies der Fall ist, ändert dies nichts daran, dass die Preiserhöhung selbst unzulässig war, weil es dafür keine rechtskonforme vertragliche Grundlage gegeben hat'", sagt Margit Handschmann von der Abteilung Konsumentenpolitik/Klagen der Arbeiterkammer Wien.
  2. Zum Argument von Amazon, dass die Preiserhöhung nicht Gegenstand des AK-Verfahrens war, erläutert Handschmann: "Dies ist richtig, allerdings war die Vertragsklausel, auf die sich die Preiserhöhung stützt, Gegenstand des AK-Verfahrens gegen Amazon. Preiserhöhungen bei einem laufenden Vertrag können nur dann vorgenommen werden, wenn es eine rechtskonforme vertragliche Vereinbarung gibt. Das Oberlandesgericht Wien hat im Verfahren der AK festgestellt, dass die Vertragsklausel von Amazon nicht rechtskonform war, sodass auch die darauf basierende Preiserhöhung unzulässig war. Amazon Prime Kunden können daher die 2017 vorgenommene Preiserhöhung von 49 Euro auf 69 Euro, das sind 40 Euro für zwei Jahre, zurückfordern."