Klinisch-psychologische Behandlungen werden künftig als Kassenleistung anerkannt – auch im niedergelassen Bereich. Der Zugang soll so einfach wie möglich werden. Während einige Beobachterinnen und Beobachter glücklich über diese Entscheidung sind, bleiben einige Details vorerst noch offen.

Ausgestaltung der Kostendeckung muss noch verhandelt werden

Die Präsidentin des Berufsverbands österreichischer Psychologen, Beate Wimmer-Puchinger, begrüßt den Vorstoß: „Gerade bei Krebserkrankungen ist die klinisch-psychologische Behandlung essenziell“, sagt sie gegenüber dem Ö 1-Morgenjournal.

Bisher hätten Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige nur solange Anrecht auf eine kostenlose klinische Betreuung gehabt, wie die zu behandelte Person im Krankenhaus war. Wurde danach um Hilfe angesucht, musste diese aus eigener Tasche bezahlt werden.

Ungeklärt sei nun aber die Frage, wie die Kostendeckung genau abgewickelt wird. Möglich sei, dass Patienten das Geld vorstrecken, die Rechnung einreichen und danach zurückbekommen. Wimmer-Puchinger wünsche sich jedoch eine andere Lösung. „Eine Vorleistung erbringen zu müssen, kann eine weitere Hürde für Menschen darstellen, die Hilfe brauchen“, sagt sie.

Gerade wenn es um die Behandlung von psychischen Erkrankungen geht, dürfe man keine Zeit verlieren. „Depressionen können sich chronisch verstärken, Suizidgedanken können zunehmen“, warnt Wimmer-Puchinger. Die Verhandlungen über die genaue Gestaltung der Kassenleistung beginnen Anfang Jänner.