Aufgrund von Absagen während der Corona-Pandemie wurde gegen die Salzburger Festspiele eine Strafanzeige erstattet. Konkret richtete sich die Anzeige des Berufsverbands für Freischaffende der Darstellenden Kunst und Musik bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Intendanten Markus Hinterhäuser und den kaufmännischen Geschäftsführer Lukas Crepaz. „Vor allem im Hinblick auf die Vorgänge um die Absage an das ganze ‚Jedermann‘-Ensemble vor einigen Wochen und die darauf folgenden öffentlichen Statements der Festspielführung ist die Klärung der persönlichen Verantwortung an den Umständen der Absagen 2020 unabdingbar“, hieß es damals laut „art but fair UNITED“.

Jetzt wurde die eingebrachte Strafanzeige abgewiesen. Das Festspiel-Büro übermittelte, dass die Staatsanwaltschaft Salzburg bei der „Strafanzeige nicht einmal einen Anfangsverdacht (erkennt) und leitet daher kein Ermittlungsverfahren ein. Sie bestätigt damit, dass die schwerwiegenden Anschuldigungen von Wolfgang Ablinger-Sperrhacke und seinem Verein jeglicher Grundlage entbehren.“ Damit sei die Strafanzeige gegen Intendant Markus Hinterhäuser, den kaufmännischen Direktor Lukas Crepaz und die ehemalige Präsidentin Helga Rabl-Stadler abgewiesen.

„Zeichen für die Kunst“

Außerdem fügen die Festspiele hinzu: „Das Direktorium der Salzburger Festspiele hat inmitten der Corona-Pandemie im Sommer 2020 als einziges Festival unter Aufnahme eines hohen persönlichen Risikos über 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon rund 900 Künstlerinnen und Künstlern, in arbeitslosen Zeiten Beschäftigung gegeben und damit ein vitales Zeichen für die Kunst in die Welt gesendet. Das von den Salzburger Festspielen hierfür entwickelte Präventionskonzept wurde weltweit Grundlage für die Ermöglichung von Kulturveranstaltungen in der Pandemie. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft gibt es kein Rechtsmittel.“