Im Prozess um Nachzahlungen für die Lieder von Elvis Presley sind die Nachlassverwalter des Sängers gescheitert. Das Oberlandesgericht München bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Münchner Landgerichts von 2015, das eine Klage der Firma Elvis Presley Enterprises abgewiesen hatte.

Das Unternehmen, an dem Elvis' Tochter Lisa Marie Presley beteiligt ist, hatte vom Plattenlabel Arista Music eine Beteiligung an den in Deutschland erzielten Millionenerträgen gefordert. Der 1977 verstorbene Künstler hatte die Rechte an seinen Liedern für 5,4 Millionen US-Dollar an das Label verkauft. Allein zwischen 2008 und 2013 erzielten seine Songs in der Bundesrepublik nach Angaben von Arista einen Umsatz von knapp 6,9 Millionen Dollar.