Die Justiz korrigiert Fehler selten so schnell. Zumindest diese positive Facette bleibt vom Fall Miklautz. Die flotte Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Graz gegenüber der Staatsanwaltschaft Klagenfurt verführt aber dazu, das Ganze als Kärntner Sonderfall abzutun. Einzuordnen ins Fach für skurrile Nachwehen im einst von Jörg Haider regierten Bundesland. In diese Schublade passen dann noch Verschwörungstheorien zu unangebrachter Anwendung von totem Recht just vor einer Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes zu Handy-Sicherstellung – pikanterweise wegen eines früheren Falls der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Solch regionale Bagatellisierung würde Österreich aber wieder einmal des Nachdenkens entheben, ob es prinzipiell damit zu tun hat.