Der „Antrag der Burgenländischen Landesregierung auf Normenkontrolle des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk“ wird seinem Titel gerecht. 44 Seiten sachkundige und spitzfindige Formulierungen: Eine Delikatesse für Rechtskundige, schwer verdaulich für Nicht-Juristen. Doch der Werdegang dieser Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ist eine allgemein verständliche Kuriosität – das Dokument einer Staatskomödie.