Der öffentlich-rechtliche Sender versalzte der Konkurrenz aus Salzburg am Sonntag die Suppe. Indem ORF 1 selbst einen Monika-Gruber-Abend gestaltete, vereitelte er die Chance von ServusTV, mit einer eigenen Monika-Gruber-Sendung Topquoten zu erzielen. Im Schnitt sahen 572.000 Zuschauer und Zuschauerinnen in ORF 1 zu, 188.000 waren es zeitgleich bei ServusTV. Dabei hatten die Salzburger mit dem fünf Jahre alten „Wahnsinn“ das deutlich jüngere Programm, während im ORF „Zu schön, um wahr zu sein“ ausgestrahlt wurde, das aus dem Jahr 2008 stammt.

Bloggerin: Vorwürfe gegen Gruber

Den insgesamt knapp 800.000 Zuschauern gefällt offensichtlich, wogegen Gruber am liebsten aus dem Vollen schöpft. „Gender-Wahnsinn“ und Cancel-Culture gehören ebenso zu den von ihr gerne bespielten Themen wie Feminismus. In den vergangenen Monaten zog sich Gruber mit einer Passage ihres Buches „Willkommen im falschen Film“ laute Kritik zu. Darin polemisiert sie über eine mit Klarnamen genannte Nutzerin der Plattform X (vormals Twitter), die davor gewarnt hatte, rechtsextreme Frauen unterwanderten „die textile Hobbyszene“ und dazu aufgerufen hatte, sich genau anzuschauen, wer welche Angebote zum Stricken macht.

Das sei Schwachsinn und die Bloggerin Roma Maria Mukherjee eine Tugendwächterin, heißt es im Buch. Was eine Frau dieses Namens in der textilen Hobbyszene treibe, sei ein Rätsel, Gruber habe sie „eher beim tantrischen Shakren-Turnen oder einem veganen Urschrei-Seminar verortet“. Mukherjee hatte daraufhin öffentlich gemacht, dass sie die Passage als beleidigend, rassistisch und ehrverletzend empfinde – und viel Zuspruch erhalten.

Grubers Anwalt sprach von einem „völlig irrationalen und in weiten Teilen unsachlichen sowie durch Hassrede geprägten Shitstorm, der Satire bewusst missversteht und sich gezielt gegen die grundrechtlich geschützte Kunstfreiheit richtet“. Er nannte die Kritik „scheinheilig“. „Satire darf überspitzen, ins Lächerliche ziehen und anprangern und damit erst recht öffentlich geäußerten Positionen den Spiegel vorhalten“, heißt es in dem Anwaltsschreiben. „Wer das nicht erträgt, sollte den öffentlichen Diskurs schlichtweg meiden.“