Unzufrieden zeigt man sich beim Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) mit der Umsetzung der im neuen ORF-Gesetz festgelegten Beschränkung der Textmeldungen auf 350 Beiträge pro Woche. Betroffen ist von der Beschränkung in erster Line die „blaue Seite“ (orf.at), nicht aber Links von anderen Seiten (wie kaernten.orf.at). „Die Novelle zum ORF-Gesetz ist eine Mogelpackung, weil es eine Vermengung von Überblicksberichterstattung und anderen Online-Aufträgen auf der blauen Seite zulässt“, kritisiert VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.

Der ORF sieht sich auf rechtlich sicherem Terrain: „Wie im ORF-Gesetz festgelegt, darf die Gesamtanzahl der Textbeiträge auf der Start- und Übersichtsseite (news.orf.at) nicht mehr als 350 pro Kalenderwoche betragen. Textbeiträge auf anderen Seiten oder Links zu anderen Seiten, z. B. science.orf.at, wurden nicht beschränkt“, heißt es auf Anfrage gegenüber der Kleinen Zeitung. „In der Vergangenheit wurden diese Portal-Links von der news.orf.at-Redaktion journalistisch aufbereitet. Das ist nun nicht mehr der Fall“, betont der ORF. Externe Inhalte werden auf der Homepage mit einem Icon markiert.

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Bis zu 720 zusätzliche Meldungen

Die Frage, ob diese Vorgehensweise das Gesetz tatsächlich hergibt, werde noch die Medienbehörde KommAustria beschäftigen, ist Grünberger sicher: „Wenn nun aber die Bundesländer-Headlines in gleicher Weise wie die Headlines der bundesweiten, europäischen und internationalen Berichterstattung in die blaue Seite eingebunden werden, dann wird damit auch die Begrenzung auf 350 Textmeldungen ad absurdum geführt, weil pro Bundesland bis zu 80 weitere Tagesmeldungen pro Kalenderwoche zulässig sind.“ Da die Landesstudios jeweils bis zu 80 Meldungen pro Woche anlegen dürfen, ergibt das bis zu 720 zusätzliche Meldungen für news.orf.at pro Woche, rechnet der VÖZ-Geschäftsführer vor.

Der VÖZ hat vor mehreren Monaten wegen des neuen ORF-Gesetzes Beschwerde bei der Europäischen Wettbewerbsbehörde eingelegt. Der Verband sieht mit Blick auf die Gebührenfinanzierung eine anmeldepflichtige Änderung einer Beihilfe vorliegen. Ein Ergebnis steht noch aus.