Kann man das Werk von seinem Schöpfer trennen? Bleibt die Kunst bestehen, auch wenn sich deren Urheber Verbrechen zuschulden kommen haben lassen?
Fall Teichtmeister
Für die Kunst gilt: Nicht schuldig
![Florian Teichtmeister als Mozarts Papagenon in "Die Zauberflöte" in der Deutschen Oper Berlin Florian Teichtmeister als Mozarts Papagenon in "Die Zauberflöte" in der Deutschen Oper Berlin](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/7kglcd-964438C3-ECE5-497E-BD2F-C842E9080EF9_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/964438C3-ECE5-497E-BD2F-C842E9080EF9_v0_h.jpg)
Kann man das Werk von seinem Schöpfer trennen? Bleibt die Kunst bestehen, auch wenn sich deren Urheber Verbrechen zuschulden kommen haben lassen?
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