Das Land Burgenland hat am Dienstag die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das ORF-Gesetz eingebracht. In einer Regierungssitzung wurde der Antrag auf Überprüfung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschlossen. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) sieht in der Besetzung des Stiftungsrats, dessen Mitglieder mehrheitlich von der Regierung bestellt würden, einen Widerspruch zur Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Sideletter der früheren und gegenwärtigen Koalitionspartner ÖVP und FPÖ bzw. ÖVP und Grüne zu Personalbesetzungen beim ORF hätten gezeigt, "wie stark der Einfluss der Bundesregierung auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist", meinte Doskozil. Ein objektiver, unparteiischer und unabhängiger ORF sei wichtig für die Demokratie. "Die unabhängigen Medien sollten die Regierung kontrollieren – nicht die Regierung die Medien", betonte der Landeshauptmann.

Doskozil sieht "Grenzüberschreitungen", die verfassungsrechtlich bedenklich, vom ORF-Gesetz aber gedeckt seien. Seiner Ansicht nach ermögliche das derzeitige Gesetz zu viel Einfluss der Regierung auf die Bestellung der Aufsichts- und Kontrollorgane. Diese werde von Parteipolitik dominiert. Das Burgenland habe mit dem Künstler Christian Kolonovits für die neue Periode bereits einen Vertreter in den Stiftungsrat entsandt, der unabhängig agiere und sich auch keinem Freundeskreis angeschlossen habe, so Doskozil.