Der ORF gibt seinen Redakteurinnen und Redakteuren mehr Rechte gegenüber Führungskräften. Das ist eine langjährige Forderung des von Dieter Bornemann geführten Redakteursrats, die nun umgesetzt werden soll. Wie der Standard berichtet, soll diese aber mit einigen Sicherheitsschlaufen versehen sein.

Auf das neue Redaktionsstatut konnten sich der Redakteursrat sowie ORF-Generaldirektor Roland Weißmann einigen. Es kommt wenige Tage vor dem Einzug der ORF-Redaktionen in den neuen, multimedialen Newsroom für TV, Radio und Online. Demnach soll es für Personalentscheidungen gegen Redaktionsvorschläge eine schriftliche Begründung geben. Informations- und Anhörungsrechte für die Redaktionen bei der Bestellung von Führungskräften werden nach ersten Informationen über das neue Statut "erweitert".

Neu ist auch, dass die Mitglieder der Redaktionen ein Mitspracherecht bekommen, wenn es um die Ablöse ihrer Führungskräfte geht. Das bedeutet, nach drei Beschwerden über einen Chef oder eine Chefin kann die jeweilige Redaktion das Misstrauen aussprechen. Dann tagt der ORF-Ethikrat, der in weiterer Folge über Verbleib oder Ablöse der jeweiligen Führungskraft eine Empfehlung ausspricht. Im Anschluss entscheidet der ORF-Generaldirektor, ob diese Person von ihrer Funktion abgezogen wird.

Zudem soll das neue Redaktionsstatut besser gegen sachlich nicht gerechtfertigte Eingriffe von Vorgesetzten in Beiträge schützen.