Sie bereiten ein neues ORF-Gesetz vor, wie schauen dessen Eckpunkte aus?
JOSEF OSTERMAYER: Drei Regelungsbereiche sind gefordert. Einen Teil der EU-Mediendienstrichtlinie, die die Privatrundfunkveranstalter betrifft, haben wir schon umgesetzt und das als eines der ersten Länder in Europa. Was davon das ORF-Gesetz betrifft, muss fristgerecht bis zum 19. Dezember umgesetzt sein. Der zweite Bereich umfasst den legistischen Bedarf, der sich aus dem EU-Wettbewerbsverfahren ergibt. Bis spätestens Mai erwarten wir Klarheit von Seiten der EU.

Teilen Sie die Meinung des Rechnungshofs, dass der Stiftungsrat mit 35 Leuten zu groß ist?
OSTERMAYER: Ja, das wäre der dritte Bereich. Die Gratwanderung und Kunst ist jetzt, wie kann man den Vorschlägen des Rechnungshofs folgen und die verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen abbilden.

Wie ist Ihre Vorstellung?
OSTERMAYER: Eine Variante wäre eine Reduktion analog dem Aktiengesetz auf 20 Personen. Die zweite Variante ähnlich den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würde so ausschauen: Wir haben zwei Gremien, eines, das eine Art Eigentümerversammlung darstellt, und ein kleineres mit sechs, acht, neun Personen, die die Aufsichtsarbeit leisten.

Ein Lackmustest für die Unabhängigkeit dieser Aufsichtsräte ist die Art der Beschickung. Von den jetzigen 35 Stiftungsräten kommen 24 aus dem direkten Umfeld der Politik. Soll das so bleiben?
OSTERMAYER: In einer repräsentativen Demokratie ist es generell so, dass die Breite der Gesellschaft von verschiedenen Akteuren von Bund, Ländern und Parteien in einer Eigentümerversammlung abgebildet wird.

Die technologische Entwicklung - Stichwort Digitalisierung -schafft ungeahnte Möglichkeiten. Soll der ORF alles dürfen?
OSTERMAYER: Die Frage ist, was umfasst der öffentlich-rechtliche Auftrag, wie weit kann der gehen und unter welchen Voraussetzungen kann der ORF seine Angebote ausweiten. Ihm wird aus mehreren Gründen nicht alles möglich sein, einmal durch die Wettbewerbsauflagen der EU, und zweitens fehlt dem ORF wie die jetzige Diskussion zeigt, das Geld.

Wie soll die Finanzierung des ORF in Zukunft ausschauen?
OSTERMAYER: Der jetzige Mix aus Werbeerlösen und Gebühren soll bleiben.

Und eine Refundierung der Gebührenbefreiung?
OSTERMAYER: Wir haben uns darauf geeinigt, dass es keine zusätzlichen Gelder aus dem Steuertopf für den ORF geben wird.

Könnten Sie einen kleinen zweckdienlichen Hinweis geben, wie der ORF Generaldirektor/Direktorin in einem Jahr heißt?
OSTERMAYER: Nein. Der Stiftungsrat verlangt von der jetzigen Geschäftsführung bis 2. April ein klar definiertes Strukturkonzept, wie der ORF 2015 inhaltlich und wirtschaftlich aussehen soll. Danach sehen wir weiter.