FRAGE: Ich habe gelesen, dass es nach langer Krankheit eine Möglichkeit gibt, wieder langsam in den Arbeitsprozess einzusteigen. Stimmt das, und wie geht es genau?
ANTWORT: Mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz wird ein Modell geschaffen, das es ab 1. Juli 2017 Arbeitnehmern ermöglicht, nach längeren schweren Erkrankungen schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Dazu wird in der Krankenversicherung mit dem Wiedereingliederungsgeld eine unterstützende Leistung gewährt. „Grundvoraussetzung für die Wiedereingliederung nach langen Krankenständen ist das Vorliegen der vollen Arbeitsfähigkeit. Der Zweck der Leistung besteht darin, die Schwelle für einen Wiedereinstieg zu senken. Neben dem psychischen Entlastungseffekt soll die Wiedereingliederung auch die Rückfallwahrscheinlichkeit senken. Beide Aspekte zusammen tragen dazu bei, die Wiedereingliederung früher und stabiler gelingen zu lassen“, zeigt sich Alice Kundtner von der AK-Wien zufrieden.
Weitere Leitgedanken bei der Wiedereingliederung sind das Honorierungs- und das Schutzprinzip. Mit dem Wiedereingliederungsgeld wird die Beteiligung am Modell auch belohnt, da die Summe aus Wiedereingliederungsgeld und Entgelt zu einem höheren Einkommen führt als das ansonsten gebührende Krankengeld. Das Schutzprinzip soll gewährleisten, dass die Teilnahme an der Wiedereingliederung weder bei der der Sozialversicherung noch beim Arbeitsrecht eine Verschlechterung bewirkt.