Mit einem hinfälligen Beschluss plagte sich am Mittwochabend zum Auftakt der Völkermarkter Gemeinderat. Das Landesverwaltungsgericht hat, wie berichtet,die Beschwerde der Stadtgemeinde gegen den negativen Bescheid des Landes zur Kernzonen-Erweiterung wegen einer falschen Fertigungsklausel ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig zurückgewiesen. Dagegen hätte der Gemeinderat binnen einer Frist von sechs Wochen ein Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht ergreifen können.
Völkermarkt
Stadtfeuerwehr erhält größten Tankwagen Kärntens
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