Kein Händeschütteln bei Bällen, keine Getränkespenden bei Faschingssitzungen und keine Wahlkampfreden in Sälen: Der bis 8. Februar verlängerte Corona-Lockdown mit Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbotenfordert von den Kandidaten und ihren Parteien heuer im Wahlkampf Kreativität. Denn wegen der Pandemie wird das Buhlen um das Kreuzerl der Wähler bei der Gemeinderatswahl am 28. Februar in gewohnter Manier vielfach kaum möglich sein.