Nachdem bekannt wurde, dass die Stadtgemeinde Völkermarkt Beschwerde gegen den abschlägigen Bescheid gegen die Kernzonenerweiterung der Stadt führen will – zuständig wäre das Landesverwaltungsgericht Kärnten – erklärt Stadtrat Hans Steinacher (FPÖ), „dass eine rechtskonforme Beschwerde mangels gültigen Beschlusses innerhalb der vierwöchigen Frist unmöglich ist“.