In der Pressekonferenz nach der jüngsten Regierungssitzung nahm Landesrat Christian Ragger (FPÖ) Bezug auf die Neuwahlen am 13. (Vorwahl) und 22. November in Sittersdorf. Er verwies auf die Strafbestimmungen laut den Paragrafen 261 bis 263, in denen es um Wahlbetrug und Wahlfälschungen geht. Wahlbetrug bedeutet die bewusste Manipulation einer Wahl gegen demokratische Prinzipien, um das Wahlergebnis zugunsten einer Partei zu verändern.