Im Tauziehen um das Projekt Fischerdorf in der Seidendorfer Au ist es im Vorjahr zu einer grundlegenden Entscheidung gekommen: „Der Naturschutzbeirat des Landes Kärnten hat als Umweltanwalt befunden, dass für dieses Projekt keine UVP-Pflicht besteht. Damit ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig“, sagt Umweltlandesrat Rolf Holub (Grüne). Es sei vielen mit dieser Entscheidung nicht wohl gewesen, „aber es gibt keinen gesetzlichen Hebel gegen dieses Projekt“, sagt Holub. Er streicht hervor, dass ein wesentliches Argument der Projektwerber die Bereitschaft war, großzügige Ersatzflächen – unter anderem 3,6 Hektar Naturruhezone zu schaffen.