Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern auch die Frage: "Feuerwerk zu Silvester, ja oder nein?". Die Gesetzeslage ist klar. Laut § 38 des Pyrotechnikgesetzes ist "die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten."
Bei dieser Kategorie handelt es sich laut § 11 um "Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.", also beispielsweise schon Schweizer Kracher, Knallfrösche oder Ähnliches.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister könnten per Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von dem Verbot ausnehmen. "Das werden wir aber nicht machen. Wir als Gemeinde werden selbst kein Feuerwerk veranstalten und auch kein solches genehmigen", heißt es praktisch von allen Oberhäuptern der Villacher Landgemeinden. Als Argument wird der Schutz der Umwelt und der Tierwelt angeführt. Die einzige Ausnahme bildet Velden. Hier findet ein Feuerwerk statt. "Wir haben uns darauf geeinigt, das Jahr über auf Feuerwerke zu verzichten und dafür zu Silvester eines zu zünden", sagt der Bürgermeister Ferdinand Vouk (SPÖ). Er selbst habe mit dieser Regelung "keine große Freude", es wäre aber ein Entgegenkommen für den Tourismus.
Strafen bis zu 3600 Euro
Auch im Pyrotechnikgesetz geregelt ist die Höhe der Strafe für diejenigen, die sich nicht an das Verbot halten. § 40 sieht eine Geldstrafe von bis 3600 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen vor.