Seit Mitte März, mit Beginn der Corona-Krise, muss man in Villach in den Kurzparkzonen keine Gebühren entrichten. Auch die Parkobergrenze von drei Stunden ist seither ausgesetzt. Diese vorübergehenden Regelungen sind Teil eines Corona-Hilfspakets, das von der Villacher Stadtregierung einstimmig beschlossen wurde.

Da in den kommenden Tagen fast alle Betriebe wieder aufsperren dürfen, wird auch die Villacher Parkregelung schrittweise wieder an gewohnte Verhältnisse herangeführt. Für den Mai bedeutet dies: Es sind auch von 1. bis 31. Mai keine Parkgebühren zu bezahlen.