Bereits seit 1. Jänner 2006 ist das „neue“  Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft, die zehnjährige Übergangsfrist inzwischen seit mehr als drei Jahren vorbei. Das Gesetz sieht vor, dass Neubauten oder Generalsanierungen bei öffentlichen Gebäuden barrierefrei ausgeführt werden müssen. Darüber hinaus müssen Altgebäude seit Jahreswechsel 2015/16 diesem Gesetz entsprechen. Adaptierungen, die aufgrund des Denkmalschutzes nicht umgesetzt werden können, sind auf Alternativen zu prüfen.