Kein Schnee, kein Regen, anhaltende Trockenheit. Aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft St. Veit eine Verordnung erlassen, nach der das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen untersagt ist.

Dieses Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk St. Veit. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Strafe von bis zu 7270 Euro.