Mit 1. Jänner ist das Behindertengleichstellungsgesetz nach einer zehnjährigen Übergangsfrist im vollen Umfang in Kraft getreten. In öffentlichen Gebäuden muss ein barrierefreier Zugang gewährleistet sein. „Ist dieser Zugang nicht gewährleistet, drohen im schlimmsten Fall Schadensersatzklagen, die beeinträchtigte Menschen geltend machen können“, informiert Wolfgang Dörfler, von der Wirtschaftskammer Kärnten. Vorab wird aber immer ein Schlichtungsverfahren angestrebt, sollte es keine Einigung geben, wird einzelfallbezogen über das Ausgehen der Klage entschieden. Die Bezirkshauptmannschaft St. Veit steckte bis Jahresende noch in den Abschlussarbeiten zur Barrierefreiheit.