Ein kleiner weißer Zettel sorgte dieser Tage für alles andere als Ruhe und Frieden am Gelände des Stadtfriedhofs St. Veit. Bei den Urnengräbern wurde dieser nämlich am Wochenbeginn von der Friedhofsverwaltungen verteilt – mit dem eindringlichen Hinweis, sämtliche Dekorationen, Gestecke, Kränze und dergleichen umgehend zu entfernen.
Eine betroffene St. Veiterin ist verärgert und versteht diese Forderung nicht: „Als wir uns im August für das Urnengrab für unseren Verstorbenen entschieden haben, hieß es seitens der Friedhofsverwaltung, dass es überhaupt kein Problem wäre, Kerzen und Gestecke davor abzustellen. Das hat man uns damals zugesichert und nun soll es auf einmal nicht mehr erlaubt sein.“

Grund für diese Maßnahme waren mehrere Beschwerden, die sich in letzter Zeit häuften, wie Rudolf Meierhofer von der Friedhofsverwaltung informiert: „Die Menschen kommen zu den Urnengräbern, die in den höheren Reihen liegen, einfach nicht mehr dazu, wenn am Boden davor alles verstellt ist.“ Er verweist auch auf die gültige Friedhofsordnung für das gesamte Friedhofsgelände. Diese besagt, dass vor den Urnennischen keine Gestaltung und Dekoration gestattet ist und das Aufstellen von offenem Licht bei und in den Urnennischen untersagt ist.

Platten sorgen für Probleme

Meierhofer: „An einzelnen Gestecken und Kerzen soll es nun wirklich nicht scheitern, die werden von den Angehörigen ohnehin wieder weggeräumt. Das Hauptproblem besteht derzeit aus mehreren Steinplatten, die man vor die Urnengräber gelegt hat, um verschiedene Dekorationen darauf zu stellen. Das geht einfach nicht, da es den Zugang zu den höheren Reihen versperrt.“ Wer solche Gestaltungsmöglichkeiten gerne nutzen möchte, könne sich auch für ein Erdgrab entscheiden.