Es hob in Tirol die Welt aus den Angeln - das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom Juni 2008. Er hat entschieden, dass Agrargemeinschaften, im 2. Weltkrieg und in den 1960er Jahren entstanden aus Gemeindegut, verfassungswidrig sind. Die Vorgänge kommen einer Enteignung gleich. Im Lande entstand ein politischer Flächenbrand. Die ÖVP hielt an der Übertragung von Gemeindeeigentum hin zu bäuerlichen Agrargemeinschaften fest. 3500 Quadratkilometer Grundfläche sind dabei gewandert. Die Opposition sprach von Raubzug gegen das eigene Volk.