Die 33-Jährige hatte über eine Internetplattform Gegenstände zum Verkauf angeboten. Am 29. Juni gegen Mitternacht meldete sich ein Interessent. Die weitere Kommunikation fand ausschließlich über das Handy statt. Der unbekannte Täter täuschte die 33-Jährige geschickt und brachte sie dazu, eine Transaktion auf einer App zu bestätigen. Daraufhin wurden zwei Abbuchungen vom Konto der Geschädigten vorgenommen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf einen unteren, vierstelligen Eurobetrag.