Die aktuelle Teuerung trifft insbesondere Personen mit einem geringen Einkommen. Um Betroffene in einer akuten Notsituation – wie etwa einem drohenden Wohnungsverlust oder nicht zu deckenden Energiekosten – zu unterstützen, hat die Tiroler Landesregierung auf Initiative von Soziallandesrätin Eva Pawlata die Hilfsleistungen im Rahmen der Mindestsicherung ausgeweitet. So kann künftig nicht nur einmal, sondern wiederholt ein Antrag um Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Umstände gestellt werden.

Darüber hinaus werden mit rund 100.000 Euro zusätzliche Mittel für die Übernahme von verpflichtend vorgeschriebenen Wartungskosten für Heizungsanlagen sowie für eine zielgerichtete Unterstützung bei Mietrückständen, offenen Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten sowie Stromkosten zur Verfügung gestellt.

Preissteigerungen abfangen

„Mit der Ausweitung der Richtlinie für die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände haben wir an einigen Schrauben des Mindestsicherungsgesetzes gedreht. Damit sollen speziell für Mindestsicherungsbezieher sowie Personen mit geringem Einkommen die derzeitigen Preissteigerungen abgefangen und eine Stabilisierung der Verhältnisse erreicht werden“, betont Pawlata.

Die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände ist im Tiroler Mindestsicherungsgesetz neben den Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, zur Sicherung des Wohnbedarfs und dem Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung verankert. So können Betroffene, die sich einer persönlichen, familiären, finanziellen oder sozialen Ausnahmesituation befinden, einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Anträge bei Bezirkshauptmannschaft stellen

Dieser kann in Form eines Zuschusses für die Nachbeschaffung oder Reparatur von Einrichtungsgegenständen und Haushaltsgeräten, für Mietrückstände bei drohender Delogierung, für Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten sowie von Stromkosten, für Selbstbehalte bei Medikamentenkosten oder Heilbehandlungen sowie – ab 1. Jänner 2023 – auch für die verpflichtet vorgeschriebenen Wartungskosten der Heizungsanlage erfolgen.

Anträge auf Mindestsicherung sowie die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände können bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften gestellt werden.

Mehr Informationen zur Mindestsicherung finden sich unter www.tirol.gv.at/innsbruck/referate/gesundheit-und-soziales/mindestsicherung