Nach Jahren kursierender Gerüchte um die verbotene Aufbringung von Klärschlammkompost, oder dessen Einarbeitung und landwirtschaftliche Böden, geht man der Sache jetzt nach. Klärschlamm oder Klärschlammkompost aufbringen ist laut Tiroler Feldschutzgesetz verboten. Meterhoch soll aber kontaminiertes Material aus dem Klärwerk des Abwasserverbandes Lienzer Talboden auf Grundstücken in Görtschach und Stribach in der Gemeinde Dölsach, in Lavant und in Lengberg (Nikoldsorf) in die Erde eingearbeitet worden sein. Im Mai wurden der Kleinen Zeitung Unterlagen zugespielt, mit Grundparzellennummern möglicher betroffener Flächen und mit Fotos.