Gut zur politischen Diskussion um eine Art „Vermummungsverbot“ in den Sozialen Medien passte ein Zivilprozess am Landesgericht Innsbruck am Freitag: Ein Mann - vermutlich – hatte im November 2017 unter einem Pseudonym unter eine Geschichte des Online-Mediums Dolomitenstadt gepostet: „Das hört man immer öfter, dass man das BKH lieber meiden soll, außer es ist ein Notfall.“
Uwe Schwinghammer