Es ist schon etwas kurios, was sich in der Gemeinde Anras abspielt. Bei der Berechnung des Erschließungsbeitrages hat die Gemeinde Anras einem Landwirt auch den Güllekeller mit einberechnet. Insgesamt muss er nun für seinen Rinderstall mit unterirdischen Güllekeller insgesamt 1577 Euro an die Gemeinde zahlen. „Nachdem mich der Bausachverständiger darüber aufklärte, dass für den Güllekeller Erschließungskosten vorzuschreiben sind, hatte ich keine andere Wahl“, sagt der Anraser Bürgermeister Johann Waldauf. Doch dies lies der Anraser Landwirt nicht auf sich sitzen, auch „wenn es nicht die Welt ausmacht“, wie er sagt. Er legte Beschwerde ein. Doch das Landesverwaltungsgericht (LVWG) Tirol lies den Landwirt abblitzen. Das LVWG stützt seine Entscheidung auf den Umstand, dass der Güllekeller mit dem oberirdischen Stall ein Gebäude bildet. Somit würde es sich um eine überdeckte, allseits umschlossene bauliche Anlage handeln, und kann zudem von Menschen betreten werden – wenn auch nur mit Atemschutz.