Noch nicht abgehakt ist die Causa um die Abstrafung von vier Agrargemeinschaftsmitgliedern in Gaimberg. Diese hatten, wie berichtet, vorzeitig eine Sitzung verlassen. Die Agrarbehörde verdonnerte die Vier zu einer Strafe von je 495 Euro, weil sie einen Beschluss verhindert hätten. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Behörde.