Der Lippschitzbach und seine Seitenzubringer gelten seit geraumer Zeit als „Sorgenkinder“ im Bezirk Hermagor: Bereits im Jahr 2015 kam es im Einzugsgebiet des Lippschitzbaches und seines rechtsufrigen Seitenzubringers, dem Sussawitscherbach, zu einem extremen Hochwasserereignis mit zahlreichen Schadstellen. Speziell in den Ortschaften Sussawitsch und Bach wurden mehrere Wohngebäude massiv überflutet. Das Hochwasser und dessen Auswirkungen machten die bestehenden Mängel des Verbauungssystems am Lippschitzbach deutlich.
Aus diesem Grund sind neue Wildbach- und Lawinenverbauungs- (WLV) Maßnahmen für den Lippschitzbach erarbeitet worden: „Ziel ist der Schutz des Siedlungsraumes mehrerer Ortsteile der Gemeinde St. Stefan im Gailtal entlang des Lippschitzbaches und seiner Seitenzubringer Sussawitscherbach und Keuschlerbach mittels Ergänzung des bestehenden Schutzsystems“, erläutert Landesrat Daniel Fellner (SPÖ), der gemeinsam mit Landesrat Martin (ÖVP) Gruber in der vergangenen Regierungssitzung den entsprechenden Finanzierungsantrag eingebracht hat. „Das Straßenbaureferat leistet auch bei diesen WLV-Maßnahmen einen solidarischen Beitrag, weil es mir wichtig ist, regionale Infrastruktur umfassend und präventiv abzusichern“, betont Gruber.
Die Maßnahmen im Detail
Neben der Herstellung ausreichender Abflussquerschnitte bei Brücken- und Durchlassobjekten ist die Verbesserung der Einlaufverhältnisse des Sussawitscherbaches in den Lippschitzbach, die Errichtung eines Wildholzrückhaltebauwerkes oberhalb des Wohnhauses Mörtl, der Vorbau der desolaten Konsolidierungssperre unterhalb von Pörtschach, die Errichtung eines Geschiebeablagerungsplatzes am Sussawitscherbach oberhalb der Überbauung bei der Gerberei Tschurtschenthaler, der Gerinneausbau in der Ortschaft Sussawitsch sowie die Ableitung von Straßenwässern der L33 Kreuznerstraße direkt in den Lippschitzbach zur Entlastung des Keuschlergrabens vorgesehen. Durch die Errichtung von Konsolidierungsbauwerken im Keuschlergraben sollen weitere Eintiefungen verhindert werden. Weiters sieht das Projekt die Errichtung eines Geschiebeablagerungsplatzes am Grabenausgang oberhalb der ÖBB Brücke vor und es soll in diesem Bereich der Gerinnequerschnitt ausgebaut werden.
Die Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen erfolgt im Zeitraum bis 2026. Die Gesamtkosten betragen 1,7 Millionen Euro davon übernimmt der Bund 1,054 Millionen Euro, die Abteilung Wasserwirtschaft des Landes 340.000 Euro, die Landesstraßenverwaltung 76.500 Euro, 85.000 Euro kommen den der ÖBB Infrastruktur AG und 144.500 Euro vom Schutzwasserverband Karnische Region.