Immer wieder kommt es auf den Straßen zu Unfällen mit Wildtieren, die verletzt flüchten. In solchen Fällen verständigt die Polizei einen Jäger, der laut Liste für das jeweilige Gebiet zuständig ist. Auch in den Jagdrevieren ist nicht jeder Schuss ein guter Treffer und dann heißt es – wie im Kärntner Jagdgesetz verpflichtend vorgeschrieben – eine Nachsuche mit Hund zu starten.
Sieglinde Liebhart