Nun gibt es ein Urteil im Wegestreit zwischen der Agrargemeinschaft Görtschacher Alpe und einem Köstendorfer Landwirt. Dieser hatte ganz konkret den Obermoosweg im Herbst 2015 als direkte Verbindung zwischen Görtschach und Vorderberg sowie als Zufahrt zur Görtschacher Alm kurzerhand mittels eines Schranken abgesperrt.