Wegen Veruntreuung, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Abgabenhinterziehung ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein 40-jähriger Kärntner zu 30 Monaten teilbedingter Haft und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte als Geschäftsführer einer Oberkärntner Autohauses Zahlungen von Kunden nicht an Banken weitergeleitet, sondern für die Finanzierung des Betriebes verwendet.