Vorerst aufatmen können jene sechs Oberkärntner Agrargemeinschaften, deren Futterflächen bis in italienisches Staatsgebiet hinein reichen. „Nach langen Verhandlungen und dank guter Kontakte zu Friaul-Julisch Venetien ist es gelungen, einen Pachtvertrag zwischen den Agrargemeinschaften, hinter denen 330 Stammliegenschaften mit 162 Almbauern stehen, und der autonomen Region Friaul-Julisch Venetien für die Dauer von 15 Jahren abzuschließen. Damit herrscht für die Betroffenen nun Rechtssicherheit für die Bewirtschaftung dieser Überlandgrundstücke“, teilt Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser, der sich persönlich bei Regionspräsidentin Deborah Serracchiani für eine Lösung eingesetzt hatte, mit. Ziel, so der Landeshauptmann, sei es dennoch, zum Schutz der betroffenen 162 Almbauern, ihrer Familien und zukünftiger Generationen langfristig eine zeitlich unbeschränkte Lösung, etwa in Form von Rückkäufen oder Servituten, zu erreichen.
Hintergrund der Geschichte: Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges im Jahr 1918 kam es auch zu einer Neuausrichtung der territorialen Staatsgrenze zwischen Österreich und Italien. Für die zur Region Friaul-Julisch Venetien angrenzenden sechs Oberkärntner Agrargemeinschaften herrschte fortan Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Bewirtschaftung von Überlandgrundstücken auf italienischem Staatsgebiet. Nicht zuletzt aufgrund der Wasservorkommen auf italienischer Seite stellt die Almbewirtschaftung für die Agrargemeinschaften auf einer Fläche von 200 Hektar eine existentielle Grundlage dar.