Ab sofort gilt im gesamten Bezirk Spittal wieder ein Verbot des Feueranzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich: "Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse - Trockenheit - die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweiligen Kulturgattungen ab sofort und bis auf Widerruf verboten." Ist in der Verordnung zu lesen.

Dieses Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk Spittal an der Drau. Wer gegen dieses Verbot verstößt begeht eine Verwaltungsübertretung nach §174 im Forstgesetz. Doch viel mehr wiegt die Gefahr, dass es zu (großflächigen) Wald- und Wiesenbränden kommen kann - wie zulezt auf einer Alm in Afritz.