Ab November können die Steinfelder mit schnellem Internet surfen. In Sachen Glasfaserausbau hat die Gemeinde mit der Kelag einen zuverlässigen Kooperationspartner gefunden. Der Ausbau der Infrastruktur ist mit Ende Oktober im gesamten Gemeindegebiet abgeschlossen. Somit kann Steinfeld als erste Gemeinde in Oberkärnten ihren Gewerbetreibenden und Bürgerinnen und Bürgern die Rahmenbedingungen für schnelles Internet anbieten.

Erste Schritte in Richtung eines Glasfaserausbaus wurden mit der Umsetzung des Breitbandmasterplans im Jahr 2017 gesetzt und durch eine Strukturplanung im Jahr 2019 konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt war eine Realisierung für das gesamte Gemeindegebiet aufgrund der Kostenintensität noch nicht denkbar. 2021 hat die Gemeinde begonnen, öffentliche Einrichtung wie die Volksschule und den Kindergarten mit Glasfaserinternet zu erschließen. Dafür gab es Förderungen durch die FFG (Forschungsförderungsgesellschaft).

Ewald Tschabitscher, Bürgermeister in Steinfeld, freut sich über den Abschluss des Breitband-Ausbaus in seiner Gemeinde
Ewald Tschabitscher, Bürgermeister in Steinfeld, freut sich über den Abschluss des Breitband-Ausbaus in seiner Gemeinde © Kk/spÖ/varh

Im Zuge der Erschließung von Volksschule und Kindergarten hatten Anrainer an den Leitungstrassen bereits die Möglichkeit, kostengünstige Glasfaseranschlüsse herzustellen. Im Folgejahr konnte ebenfalls in Kooperation mit der KELAG eine umfassende Bedarfserhebung im Gemeindegebiet gestartet werden. Die erforderliche Anschlussquote von 40 Prozent aller Haushalte für einen Baustart waren schnell erreicht, sodass im Spätsommer 2022 mit den Grabungsarbeiten begonnen werden konnte. Ein Jahr später sind sämtliche Grabungsarbeiten abgeschlossen, alle LWL-Leitungen eingeblasen und die Ortschaften Steinfeld, Gerlamoos, Radlach und Gajach an das Highspeedinternet angebunden.

Bürgermeister Ewald Tschabitscher sieht „Glasfaserinternet als wesentliche Grundinfrastruktur für eine künftige positive Gemeindeentwicklung, die auch Standort entscheidend für Betriebe und im privaten Bereich entscheidend für die Wahl als Wohngemeinde sein kann“.