Der Fall zieht sich inzwischen schon seit Jahren. Worum es geht? 2019 haben die Wolfsberger Stadtwerke zwei Mitarbeiter entlassen, weil sie wegen „überhöhter Auftragsvergaben“ und „nicht angemessenen Abrechnungen“ bei Baustellen einen Schaden verursacht haben sollen. Fast drei Jahre später – im April 2022 – wurden die einstigen Mitarbeiter im Strafverfahren am Landesgericht vom Verdacht der Untreue freigesprochen, weil für den Richter im strafrechtlichen Verfahren die Schadenshöhe nicht feststellbar war und auch kein Vorsatz. Nach den Freisprüchen wurden die beiden entlassenen Mitarbeiter von den Stadtwerken auf Schadenersatz verklagt. Doch nachdem sich Schadenshöhe und Schuldfrage auch im zivilrechtlichen Verfahren nicht klären ließen, empfahl die Richterin eine außergerichtliche Einigung, denn: „Jeder Tag bei Gericht kostet sehr viel Geld und das Verfahren kann Jahre dauern.“ Und so nahmen die Stadtwerke-Anwälte den Rat der Richterin an und schließlich stimmte auch Petra Laback als Anwältin der entlassenen Stadtwerke-Mitarbeiter den außergerichtlichen Gesprächen zu.